Sind die Wechseljahre auch Scheidungsjahre?

Sind die Wechseljahre auch Scheidungsjahre?

Lassen sich besonders viele Menschen in der Lebensmitte scheiden?

Ja, viele meiner Mandanten sind bei der Scheidung um die Mitte 40.  Dies ergibt sich auch aus den aktuellen Zahlen der „Statistik Austria.“ Demzufolge sind Frauen bei der Scheidung im Durchschnitt 42 Jahre und Männer 45 Jahre alt. Viele von meinen Mandanten haben sich bevor sie das erste Mal zu mir kommen innerlich schon längst aus der Ehe verabschiedet. Es war für sie vorher nicht der richtige Zeitpunkt für eine Scheidung. Viele wollen abwarten, bis die Kinder aus dem Gröbsten heraus sind, bzw. haben Angst, die Kinder nach einer Scheidung zu verlieren und das hat sie von einer Scheidung abgehalten.

Die Lebensmitte stellt für viele eine Zäsur da. Die großen Lebensziele, sowohl berufliche wie private, sind erreicht. Oder man hat erkannt, dass man diese nicht erreichen wird, und dass es an der Zeit ist sich neue Ziele zu setzen. Viele hinterfragen sich und ihr bisheriges Leben um die Lebensmitte. Gerade bei Frauen um die Mitte 40 höre ich oft, dass sie darunter leiden mit ihrem Partner keine Gesprächsthemen zu haben, dass sie nicht mehr nur funktionieren wollen. Frauen in der Lebensmitte haben in dieser Zeit oft genug von ihrer Multitaskingrolle als Mutter, Hausfrau, Ehefrau, Arbeitnehmerin…

Bei der Motivation zur Scheidung sind Geschlechterunterschiede festzustellen. Die jahrelange Berufserfahrung zeigt, dass wenn die Scheidung von einem Mann aus geht, in so gut wie allen Fällen schon die nächste Frau bereit steht. Bei Frauen ist nicht immer ein neuer Partner im Spiel. Viele Frauen wollen lieber allein sein, als gleichgültig neben einander her zu leben. Die Frauen wollen sich neu ausrichten, zu sich selbst finden. Auch in Österreich ist es nach wie vor in den Ehen gelebte Realität, dass die familiären Aufgaben mehr an den Frauen lasten. Männer haben mehr Möglichkeiten diesen Aufgaben gesellschaftlich anerkannt zu entfliehen. Sei dies in den Beruf-, oder in den Sportbereich.

 

Viele Männer in der Midlife-Crisis suchen sich junge Geliebte - ist das nur ein Gerücht?

Es stimmt nach wie vor, auch wenn uns nicht gefallen mag, dass Schönheit und Jugend das weibliche Verführungskapital Nummer Eins ist. Doch egal ob gleich alt, oder Altersunterschied: keinem Paar bleibt Beziehungsarbeit erspart. Vielen Paaren mit großem Altersunterschied ist kein dauerhaftes Liebesglück beschieden und die Beziehung endet mitunter tragisch. So weiß ich von einem Mann, der mit Ende 50, eine 22 jährige Frau heiratete. Der Mann - vor der Ehe fesch und sehr aktiv - wurde aus Angst mit seiner jüngeren Frau nicht mehr mithalten zu können während der Ehe vom Fitnesswahn und von Eifersucht gepackt. Überall sah er jüngere Nebenbuhler. Während er finanziell abgesichert war und mit seiner schönen jungen Frau nur noch um die Welt reisen wollte, wollte diese verständlicherweise beruflich selbst noch etwas auf die Beine stellen. Ihr war das „dolce far niente“ zu langweilig. Es folgte alsbald die Scheidung, welche den Mann um Jahre gealtert und verbittert zurück ließ.  

Ein Trost für alle Frauen um die Lebensmitte: Die Klientinnen, welche gepflegt sind und eine angenehme Art gepaart mit Humor aufweisen, sind meist die, die sehr bald wieder eine neue Partnerschaft haben. Nicht einmal kam es vor, dass der Exmann, welcher mit einer jüngeren Frau abhanden kam, ihr später bitter nachweinte und sein Verhalten, bzw. die Scheidung bereute.

Man muss kein Model sein, um eine schöne Partnerschaft zu haben. Wie wir bei den Celebrities wie Heidi Klum und Jennifer Lopez sehen können, schützt Schönheit bekanntlich nicht vor Liebeskummer. Der große Vorteil für die Partnersuche um die Mitte 40 ist, dass man jetzt viel besser als in jüngeren Jahren weiß, was man in einer Partnerschaft wirklich will und was nicht. Auch deshalb halten meisten die in späteren Jahren geschlossenen Ehen länger.

Vielen Frauen in den Wechseljahren wollen eine Veränderung ihrer Lebenssituation
Vielen Frauen in den Wechseljahren wollen eine Veränderung ihrer Lebenssituation


Viele Frauen machen sich Sorgen, dass sie vor dem Nichts stehen - was können Sie hier raten?

Damit man bei einer Scheidung etwas bekommt, muss Vermögen vorhanden sein. Viele haben sich in der Ehe nie um die finanziellen Angelegenheiten gekümmert, bzw. nie dafür interessiert. Das kann sich natürlich bei einer Scheidung fatal auswirken.

Denn wenn in etwa ein Vermögen auf das Unternehmen des Mannes lautet, unterliegen diese Vermögenswerte grundsätzlich nicht der Aufteilung. Wenn sich der Mann weigert, im Zuge von Gesprächen für eine einvernehmliche Scheidung, mir die Vermögensunterlagen vorzulegen, kann er zwar in einem Aufteilungsverfahren dazu aufgefordert werden. Allerdings muss die Frau dann aber zumindest wissen, bei welcher Bank der Mann ein Konto hat.

Daher ich muss meinen Auftrag zur Urkundenvorlage konkretisieren können. Viele glauben der Richter kann in ein österreichweites Vermögensregister Einschau halten, und so sehen was der Mann an Vermögenswerten hat. Doch das stimmt nicht. Nochmal schwieriger wird es, wenn der Mann mehrere Konten hat und ganz schwierig wird es, wenn die Konten irgendwo im Ausland gebunkert sind. Wenn auch nach wie vor die Minderheit, so ist es doch auch so, dass immer mehr reiche Männer nicht ohne Ehevertrag heiraten. Da steht dann u.a. geschrieben, dass die Ehewohnung, wenn diese vom Ehemann in die Ehe eingebracht wurde, bei diesem zu verbleiben hat, daher muss die Frau ausziehen. Dies auch dann, wenn die Frau über keine andere Wohnmöglichkeit verfügt. Des Weiteren ist in einem solchem Vertrag meist festgehalten, dass im Fall einer Scheidung jedem die Vermögenswerte verbleiben, auf den diese lauten. Das schließt die Vermögensteilung aus.

Viele glauben, dass ein Ehevertrag ohnedies nicht hält, doch das stimmt so nicht. Seit 2010 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrages erweitert. Auch glauben viele, wenn man sich als Frau um die Kinder gekümmert hat, dass man automatisch nach der Scheidung vom Ehemann einen Ehegattenunterhalt bekommt. Auch dies stimmt nicht. Denn einen nachehelichen Ehegattenunterhalt bekomme ich nur dann, wenn ich mir diesen einvernehmlich ausverhandeln konnte, oder mir es gelungen ist, im Zuge einer strittigen Scheidung meinem Partner das zumindest überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe nachzuweisen.

Dieser Nachweis ist mitunter in der Praxis schwer zu erbringen. Viele Scheidungen enden aus gleichteiligem Verschulden, das bedeutet aber wechselseitig keinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Der Verschuldensgrund schlechthin ist im Übrigen das sogenannte „böswillige“, da eigenmächtige, Verlassen. Damit sich ein Ehegattenunterhalt errechnet, muss der unterhaltspflichtige Ehepartner aber mehr als das Doppelte verdienen, wobei sich der Unterhaltsberechtigte jede Einnahme, wie auch Mieteinnahmen, als Eigeneinkommen anzurechnen hat.

Ich empfehle daher sich bewusst zu machen, dass die Ehe grundsätzlich keine Garantie für finanzielle Absicherung ist und zu beachten, dass man sich als Frau immer eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit bewahrt.

Ich finde es furchtbar, wenn Frauen wie Kinder bei ihren Männern um Taschengeld für Kleidung, Hobbies betteln müssen. Da fehlt es dann von Vornherein an der, für eine gelungene Partnerschaft erforderlichen, Gleichstellung. Dann ist Unglück vorprogrammiert. Für einen guten Schlaf, damit sich ein Abhängigkeitsgefühl gar nicht erst einstellt, wäre zu empfehlen, sich schon von Beginn an vertraglich auszumachen, was die Frau im Fall einer Scheidung erhält. Insbesondere, wenn sie jahrelang bei den Kindern zuhause ist. 

So könnte geregelt werden, dass ihr in etwa ein bestimmter Vermögenswert zukommt. Achtung, hier kommt es auf die konkrete Vereinbarung an und es sollte hierzu unbedingt Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Ein Ehevertrag muss in Form eines Notariatsakts abgeschlossen werden. So ungerecht es ist, Männer tauschen oft die  Frau, die ihnen den Rücken frei gehalten hat, sich um Kinder und Haushalt gekümmert hat, gegen eine Frau aus, die einem Erwerb, bzw. ihrem eigenen Leben nachgeht. Da sind natürlich viele Ehefrauen dann sehr enttäuscht und fühlen sich in ihrer Familienarbeit nicht anerkannt.

Es wäre daher wirklich gut, beruflich nie ganz den Anschluss zu verlieren, sich weiterzubilden, versuchen Kontakte zu pflegen, sich doch eben ein gewisses Eigenleben zu bewahren. Für einen Neuanfang und eine Neuausrichtung ist es jedoch nie zu spät. Man muss es nur aktiv angehen. Leben ist Veränderung und Wechsel.

Eine Ehe ist grundsätzlich keine Garantie für finanzielle Absicherung
Eine Ehe ist grundsätzlich keine Garantie für finanzielle Absicherung


Für viele ist die wirtschaftliche Abhängigkeit ein großes NoGo um sich scheiden zu lassen, was raten Sie hier?

So wie man es sich einrichtet, so hat man es. Für die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu sorgen ist es leider bei vielen Frauen, die zur Scheidungsberatung kommen, schon zu spät. Wie schon vorhin erwähnt, wäre es gut für den Fall einer Scheidung schon vorab zu regeln, was man bekommt. Eins ist natürlich klar, Vermögen wird durch eine Scheidung für jeden weniger. Muss doch der Vermögenskuchen geteilt werden, und zwei Haushalte zu erhalten kommt natürlich teurer, als die Führung nur eines Haushalts. Der Kuchen wird für jeden umso weniger, je mehr Geld für das Gerichtsverfahren verwendet wird. 

90% aller Ehen werden in Österreich einvernehmlich geschieden.  Der Grund dafür, dass sich so viele für die einvernehmliche Scheidungsvariante entscheiden, ist nicht der, dass diese Scheidungspaare so einvernehmlich und friedlich sind, sondern eben der, dass eine einvernehmliche Scheidung den großen Vorteil des „all in one shop“ mit sich bringt. Mit einer einvernehmlichen Scheidung wird alles von den Kindern über Ehegattenunterhalt bis zur Vermögensaufteilung geregelt. Eine einvernehmliche Scheidung kostet meist viel weniger, als eine strittige Scheidung mit all ihren Folgeverfahren.

Bei vielen geht sich eine Scheidung wirtschaftlich nicht aus, zum Beispiel wenn das Einkommen des Ehemanns nicht reicht, um zwei Haushalte zu finanzieren. Da kann man dann nur schauen, wie man eine neue Form des gemeinsamen Wohnens, „miteinander“ gestaltet.

 

Wie kann man für sich Sicherheit und Klarheit schaffen, um nicht in einer unglücklichen Beziehung nur aufgrund von finanziellen Sorgen ausharren zu müssen?

Es ist wichtig, sich immer seine Eigenständigkeit zu bewahren und sich zur rechten Zeit um die eigene Vorsorge zu kümmern. Anders als in Deutschland haben wir in Österreich nicht das verpflichtende Pensionssplitting. Daher kommt es im Fall einer Scheidung zu keinem Ausgleich der Pensionsgutschriften. Es wäre gut, wenn der besser verdienende Ehepartner dem anderen Ehepartner die Prämie für eine private Pensionsvorsorge bezahlt. Man sollte sich bewusst sein, dass nicht immer Bösartigkeit zu einer Scheidung führt. Oft sind es auch Schicksalsschläge, oder widrige Umstände, die zur Beendigung einer Ehe führen. Bei einer derart hohen Scheidungsrate wird deutlich, dass eine Scheidung nicht nur den Anderen passiert und man selbst davor nicht geschützt ist. Bei jedem Unternehmen, welches mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 % scheitert, würde man sich einen Plan B überlegen. Daher sollte man auch bei aller Liebe Überlegungen anstellen, was geschehen soll, wenn die Ehe scheitert. Eine Ehe ist ein Rechtsvertrag, das Wort Liebe findet sich im Gesetzestext nicht. Selbst wenn ein Ehepartner viel verdient, und Vermögen vorhanden ist, ist auch dies nicht in Stein gemeißelt. Ich kenne Frauen, die von der Insolvenz ihres Ehemanns überrollt wurden. Die wollten bei der Scheidung nicht einsehen, dass sowohl ihr Mann und somit auch sie vor dem finanziellem Nichts stehen. Schon allein deshalb sollte eben auch in der Ehe auf die eigenständige finanzielle Absicherung nicht vergessen werden.

 

Viele Frauen waren ihr Leben lang Hausfrau - was steht ihnen zu?

Damit mir etwas zusteht, muss bei einer Scheidung Vermögen vorhanden sein. Bei einer Hausfrauenehe, daher wenn es nachweislich der Wille beider war, dass die Frau keinem Erwerb nachgeht und die Frau bei den Kindern bleibt, kann zwar grundsätzlich auch die an der Zerrüttung schuldige Ehefrau einen sogenannten nachehelichen „Notunterhaltbekommen“ jedoch fällt dieser in der Regel eher gering aus. Maximal 10 bis 15 % vom monatlichen Nettoeinkommen des Ehemanns. Dieser Unterhaltsanspruch setzt voraus, dass die Ehefrau sich nicht erhalten kann, aber auch dass die Unterhaltsleistung dem Mann zumutbar ist. Der Unterhalt wird umso geringer ausfallen - und kann auch ganz entfallen- je mehr die Frau ein Verschulden trifft, wenn die Ehe nur kurz gedauert hat und sie ihre Bedürftigkeit grob schuldhaft herbeigeführt hat. Zum Beispiel, wenn die Frau in etwa Jobangebote ausgeschlagen hat. Wichtig ist hier im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen einer Scheidung unbedingt vorab Rechtsberatung einzuholen.

Bei einer Scheidung liegen oft die Nerven so blank, dass es zu Schlafstörungen kommen kann
Bei einer Scheidung liegen oft die Nerven so blank, dass es zu Schlafstörungen kommen kann


Wie kann man eine Scheidung im gegenseitigen Respekt hinter sich bringen?

Jeder Mensch hat Ängste und schlechte, bzw. dunkle Seiten, diese kommen bei einer Scheidung alle hervor. Menschen sind oft selbst im Nachhinein über sich selbst überrascht, wozu sie bei ihrer Scheidung fähig waren. Bei einer Scheidung liegen die Nerven blank, die Gesundheit ist oft angeschlagen und es kommt zu Schlafstörungen. Der ehemalige Liebespartner wird zum Gegner. Man schickt sich gegenseitig Briefe, Schriftsätze und trifft dann daheim im Wohnzimmer aufeinander. Die Kinder leiden unter den Streitigkeiten. 

Eine Scheidung gehört zu den schlimmsten Krisen eines Lebens. Ich empfehle daher in diesen Zeiten sich einen Ausgleich zu schaffen, Zeiten in denen man einmal nicht an die Scheidung denken muss. Sei es bei der Gartenarbeit, im Wald, am Berg, beim Zumba, Yogakurs, Theater. Eben die Batterien wieder aufzuladen.

Mag man bei einer Scheidung auch nicht mehr daran denken oder dies bei Seite schieben wollen, so hat doch fast jede Ehe auch ihre guten Zeiten gehabt. Wichtiges Ziel sollte es sein, dass die Kinder von einer Scheidung möglichst wenig belastet werden. Denn oft kämpfen Menschen bei einer Scheidung um jeden Cent, um das Geld dann später für Therapien, oder Wiedergutmachgeschenke für die Kinder wieder auszugeben. Gut wäre es zudem, nicht den gesamten Freundes- und Familienkreis in die Scheidung zu involvieren. Denn nicht nur, dass dies für das Umfeld unangenehm ist und es einem Loyalitätskonflikt ausgesetzt wird, hört man dann 100 unterschiedliche Tipps, die einem oft mehr verwirren als nutzen. Im Familienrecht kursieren viele Mären und Halbwissen.

Eine Scheidung ist eine ganz individuelle Angelegenheit und bedarf einer individuellen Lösung. So wie man ja auch bei Bauchweh nicht sagen kann, nur weil der Nachbar Bauchweh wegen Nahrungsmittelunverträglichkeit gehabt hat, ist das auch der Grund für das eigene Bauchweh. So ist es auch bei einer Scheidung: Nur weil die Freundin mit den Kindern das Haus bekommen hat, muss dies nicht bei einem selbst auch so sein. Hier kommt es eben u.a. darauf an, ob das Haus in die Ehe eingebracht, geerbt, oder geschenkt wurde. Gibt es einen Ehevertrag? Von welchen Mitteln wurde das Haus gekauft? Ist grundsätzlich ein Ehegattenunterhalt zu bezahlen? Ist die Hausübernahme überhaupt leistbar etc.

Anders als bei einem Wirtschaftsprozess ist man über die Kinder auch nach der Scheidung verbunden und begegnet sich bei gesellschaftlichen Anlässen. Für eine konstruktive Scheidung ist unter Einbeziehung von Professionisten (Rechtsanwalt, Mediator) die Erarbeitung einer Scheidungsvereinbarung empfehlenswert. Es ist bei einer Scheidung möglich, die einvernehmliche Scheidungsvereinbarung von einem „gemeinsamen“ Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen. Bei Gericht kann ein Rechtsanwalt jedoch nur eine Partei vertreten, auch bei Begleitung zu einer einvernehmlichen Scheidung.

 

Welche Rechte hat man, wenn man dahinter kommt, dass der Mann eine Affäre hat?  

Wichtig ist es ruhigen Kopf zu bewahren! Glaubt man, dass der Mann eine Affäre hat, oder weiß man es? Was sind die Beweise? Grundsätzlich gibt es bei Gericht kein Beweisverwertungsverbot, daher ist grundsätzlich alles zulässig, zum Beispiel der Ausdruck des Facebook-Chatverlaufs, die abfotografierten WhatsApp-Nachrichten etc. Achtung allerdings, einer aktuellen Rechtsprechung zufolge hat das permanente Aufzeichnen ein Betretungsverbot mit sich gebracht.

Verschuldensgründe können grundsätzlich ein halbes Jahr ab Kenntnis geltend gemacht werden, darüber hinaus im Zusammenhang mit anderen Verschuldensgründen.

Komme ich zum Beispiel im Jänner 2018  dahinter, dass mich mein Mann bei der Weihnachtsfeier 2017 einmalig betrogen hat, so kann ich gestützt auf diesem Verschuldensgrund die Scheidungsklage bis Juni 2018 einbringen. Komme ich im August 2018 darauf, dass mich mein Mann im Sommer wieder betrogen hat, so kann ich auf Basis dieses neuen Fremdgehens meines Mannes klagen und hier natürlich auch den vorigen Fremdgehvorfall anführen. Viele glauben, dass Fremdgehen als Verschuldensgrund abgeschafft worden ist, dies ist jedoch unrichtig. Fremdgehen stellt jedoch dann keinen Verschuldensgrund dar, wenn die Ehe schon vorher zerrüttet war. Das nachzuweisen ist aber oft schwierig.

Oder wenn sich beide Ehepartner von der ehelichen Treueverpflichtung entbunden haben, zum Beispiel beide nachweislich eine offene Ehe gelebt haben. Wichtig ist es zudem bevor man den Ehemann mit den Beweisen der Untreue konfrontiert, sich betreffend der Sachverhaltslage Rechtsberatung einzuholen. Der Rechtsberater wird sagen können, ob die Beweise für den Fall eines Gerichtsverfahrens tatsächlich als Beweis für das Fremdgehen ausreichen würden, bzw. was allenfalls noch erforderlich wäre, ob in etwa die Einschaltung eines Detektivs zu empfehlen ist. Gerade wenn man über kein Eigeneinkommen, bzw. keine Eigenpension verfügt, wäre es fatal, ohne Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen die Scheidungsklage einzubringen. Stichwort: Witwenpension. Da kommt es in der Praxis leider immer zu Fehlern. Hier ist die Einholung einer Rechtsberatung unbedingt erforderlich! Weiters ist ausdrücklich davor zu warnen das Fremdgehen des Ehepartners dessen Arbeitgeber zuzutragen. Denn das kann zu einer Ehegattenunterhaltsverwirkung führen.

 

Warum haben Sie sich auf Scheidungen spezialisiert?

Das Familienrecht spielt in ganz unterschiedliche Rechtsmaterien, so in das Mietrecht, Wohnungseigentumsgesetzt, Sozialversicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, hinein. Das Familienrecht fordert zudem auch psychologische Kenntnisse. Es ist daher sehr vielseitig und es wird durch die unterschiedlichen Geschichten nie langweilig.

Es muss auch nicht gleich eine Scheidung sein - eine Paartherapie wäre eine gute Möglichkeit
Es muss auch nicht gleich eine Scheidung sein - eine Paartherapie wäre eine gute Möglichkeit


Zu Weihnachten lassen sich besonders viele scheiden, warum?

Unter dem Jahr sind viele von ihren beruflichen Herausforderungen und dem Alltag abgelenkt. Zu Weihnachten, genauso wie in den Sommerferien, verbringt man wieder Zeit mit dem Partner und der Familie. Da kommt dann oft im Alltag Verborgenes hervor. Viele haben in der Ehe aber auch deshalb Konflikte, weil sie sich mit den Eltern des Partners nicht verstehen. Weihnachten ist jedoch traditionell das Fest, bei welchem auch die Großeltern besucht, oder eingeladen werden. Das führt oft zu Konflikten. Da enden ganz triviale Anlässe in heftigem Streit. „Deine Mutter hat mir nicht zu sagen wie ich den Fisch zu machen habe.“ „ Du hast mir wieder nicht geholfen!“ „Wie kannst Du mir nur so lieblos ein Küchengerät schenken.“

 Öfters habe ich es auch schon erlebt, dass eine Geliebte, welche enttäuscht war Weihnachten wieder alleine zu sein, zuhause bei dem Ehemann anrief um der Ehefrau reinen Wein einzuschenken. Auch diese Familie hatte dann alles andere als ein friedliches Weihnachten.

Wenn man wirklich in der Ehe unglücklich ist, sollte man für sich eine Plus-Minus-Liste aufstellen.  Man sollte sich fragen, was allenfalls in der Ehe geändert werden könnte, damit diese für einen passt, bzw. ob der Partner dazu bereit ist.

Vielleicht wäre eine Paartherapie eine Möglichkeit. Es muss auch nicht gleich eine Scheidung sein, sondern es könnte auch eine vorübergehende räumliche Trennung hilfreich sein. Dies auch um zu schauen, wie es einem ohne den Partner geht. Doch bitte niemals ohne diesbezügliche schriftliche Regelung ausziehen. Hier ist eine Trennungsvereinbarung zu empfehlen, welche von einem Rechtsanwalt, oder Rechtsberater aufgesetzt werden sollte. Diese wäre auch, wenn nicht in einem zeitlichen Naheverhältnis zu einer Scheidung, in Notariatsaktform zu errichten.

Gerade die Lebensmitte ist die richtige Zeit dafür, sein bisheriges Leben zu hinterfragen und sich neu auszurichten. In den Wechseljahren werden die bisherigen Lebenskonzepte hinterfragt und macht man sich Gedanken über die Lebensziele.


Mag. Katharina Braun
Hahngasse 17
1090 Wien
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Fotos: 
Linda Stern

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